Ihr Bestatter in Oberhausen
Kompetenz und Diskretion seit 1873
Abschied in Ruhe und Würde
in unserem Verabschiedungsraum
Den Hinterbliebenen helfen
mit einem individuellen Bestattungsvorsorgevertrag
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Vorsorge

Bestatter-Vorsorgevertrag

Mit einem Bestatter-Vorsorgevertrag haben Sie die Möglichkeit, schon heute Ihre Vorstellung für den Todesfall festzulegen und die Beerdigung finanziell abzusichern.

Wir, als Ihr Bestatter, beraten Sie umfänglich über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten und besprechen mit Ihnen den Ablauf und die Inhalte der Trauerfeier.

So nehmen Sie Ihren Angehörigen bereits im Vorfeld schwierige Entscheidungen im Todesfall ab und können sicher sein, das Ihr Wille umgesetzt wird.

Treuhandkonto

In Kooperation mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Kosten der Bestattung auf einem Treuhandkonto insolvenzsicher und als „nicht verwertbares Vermögen“ im Sinne des §90 SGB XII anzulegen.

Damit helfen Sie den Hinterbliebenen in einer schweren Zeit, für eine Beerdigung in Ihrem Sinne zu sorgen.

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Sterbegeldversicherung

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung einer Beerdigung ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Versicherungstechnisch ist dies eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer sehr geringen Versicherungssumme.

Anders als Lebensversicherungen zählen Sterbegeldversicherungen bei Sozialhilfebedürftigkeit nicht als verfügbares Vermögen nach §90 SGB XII. Allerdings sollte die Höchstbetragsgrenze beim zuständigen Sozialamt nachgefragt werden.

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie in „gesunden Tagen“ selbst die Vertrauensperson auswählen, die bei evtl. später eintretender Geschäftsunfähigkeit durch Altersgebrechen, Unfall oder Krankheit in Ihrem Sinne für Sie entscheidet und handelt.

Dies gilt nicht nur für alleinstehende und unverheiratete Personen, auch Ehepartner oder Kinder dürfen in der Regel nicht für Sie entscheiden. Eine Vorsorgevollmacht kann auch den Einsatz eines gesetzlich bestellten Betreuers vermeiden.

Wichtig ist aber, das Sie nur eine oder mehrere Person benennen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen und mit denen Sie Ihre Vorstellungen besprochen haben.

Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz  

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Patientenverfügung

Solange Sie in der Lage sind, eigenständig zu entscheiden, können Sie dem Arzt sagen, ob Sie der vorgeschlagenen ärztlichen Behandlung zustimmen wollen oder nicht.

Dies ist bei einer schwerwiegenden Krankheit oder einem Unfall unter Umständen nicht mehr möglich.

Dann hilft die Patientenverfügung. Daher ist es äußerst wichtig, sich umfassend mit den Folgen verschiedener Krankheiten und Gesundheitszustände auseinander zu setzen und sehr detailliert seine Behandlungsvorstellungen zu Papier zu bringen.

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit   finden Sie weitere Informationen, Textbausteine und Formulare

Testament

Wie alle Vollmachten und Verfügungen ist das Testament ebenfalls ein wichtiger Bestandteil, wenn man seinen Nachlass bewusst regeln will.

Aber Achtung: Auch in Zeiten von Computer und Internet – ein Testament muss, wenn man es selbst verfasst, komplett von Hand geschrieben sein.

Dann sollten Sie auch sicherstellen, dass es nach dem Tod auch gefunden wird.

Dazu können Sie es in Ihren Vorsorgeordner abheften oder gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Angehörigen über das Testament und den Aufenthaltsort informieren.

Auf Grund der Komplexität einer Erbschaft, der umfangreichen Vorgaben zur gesetzlichen Erbfolge und den allgemeinen Pflichtteilsansprüchen sollte man sein Testament vielleicht sogar bei einem Notar aufsetzen.

Grundlegende Informationen bieten auch die Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz  

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