Ihr Bestatter in Oberhausen
Kompetenz und Diskretion seit 1873
Abschied in Ruhe und Würde
in unserem Verabschiedungsraum
Den Hinterbliebenen helfen
mit einem individuellen Bestattungsvorsorgevertrag
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Trauerfall

Was ist zu tun?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung sollten Sie als erstes den Hausarzt oder, wenn dieser nicht erreichbar ist, den Notarzt rufen. Wenn dieser den Tod festgestellt und den Totenschein ausgestellt hat, können Sie uns unter einer der beiden Rufnummern 0208 / 85 07 30 (Evers) oder 0208 / 99 83 40 (Heisterkamp) rund um die Uhr verständigen.

Wenn der Angehörige in einem Alten- oder Pflegeheim oder in einem Krankenhaus verstorben ist, leitet die Verwaltung der Einrichtung alles Notwendige ein. Falls das Heim oder die Klinik im Vorfeld nicht über die Wahl des Bestatters informiert wurde und uns somit nicht verständigen kann, sollten Sie dies unmittelbar nachholen.

Notwendige Dokumente

Je nach Familienstand des Verstorbenen sind unterschiedliche Dokumente notwendig:

Ledige und Minderjährige

  • Geburtsurkunde

Verheiratete

  • Heiratsurkunde

Geschiedene

  • Heiratsurkunde
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil

Verwitwete

  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehepartners

Für alle Verstorbenen werden immer folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Rentenausweis oder Rentenversicherungsnummer
  • Totenschein des Arztes, der den Tod festgestellt hat
  • Versicherungspolicen
  • mögliche Verträge und Verfügungen
    • Bestatter-Vorsorgevertrag
    • Bestattungsverfügung
    • Willenserklärung zur Feuerbestattung
    • Organspendeausweis (falls vorhanden)
    • Testament

Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung gerne behilflich.

Bestattungen-Evers-Heisterkamp-Bahn Trauerfall Dokumente

Bestattungspflicht

Die Bestattungspflicht regeln die einzelnen Bundesländer durch das entsprechende Bestattungsgesetz.

Das Land NRW hat folgende Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades bei der Bestattungspflicht festgelegt:

  1. der verbliebene Ehepartner / der verbliebene, eingetragene Lebenspartner
  2. die Kinder
  3. die Eltern
  4. die Geschwister
  5. die Großeltern
  6. die Enkelkinder

Der Bestattungspflichtige hat darüber hinaus noch weitere Pflichten:

  • Sterbefallanzeige beim Standesamt
  • evtl. Veranlassung einer Leichenschau (Totenbescheinigung)
  • Bestattungspflicht auf ausgewiesenen Flächen („Friedhofszwang“)
  • Übernahme der Bestattungskosten, soweit kein Vermögen vorhanden ist bzw. ein Erbe den Nachlass antritt

Da der Bestattungspflichtige in der Regel für die Bestattungskosten aufkommen muss, ist es um so wichtiger, sich zu Lebzeiten um eine angemessene finanzielle Absicherung zu kümmern. Dazu gibt es die Möglichkeit des Bestatter-Vorsorgevertrages und/oder einer Sterbegeldversicherung, über die wir Sie umfassend informieren können.