Bei einem Sterbefall in der Wohnung sollten Sie als erstes den Hausarzt oder, wenn dieser nicht erreichbar ist, den Notarzt rufen. Wenn dieser den Tod festgestellt und den Totenschein ausgestellt hat, können Sie uns unter einer der beiden Rufnummern 0208 / 85 07 30 (Evers) oder 0208 / 99 83 40 (Heisterkamp) rund um die Uhr verständigen.
Wenn der Angehörige in einem Alten- oder Pflegeheim oder in einem Krankenhaus verstorben ist, leitet die Verwaltung der Einrichtung alles Notwendige ein. Falls das Heim oder die Klinik im Vorfeld nicht über die Wahl des Bestatters informiert wurde und uns somit nicht verständigen kann, sollten Sie dies unmittelbar nachholen.
Je nach Familienstand des Verstorbenen sind unterschiedliche Dokumente notwendig:
Ledige und Minderjährige
Verheiratete
Geschiedene
Verwitwete
Für alle Verstorbenen werden immer folgende Unterlagen benötigt:
Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung gerne behilflich.
Die Bestattungspflicht regeln die einzelnen Bundesländer durch das entsprechende Bestattungsgesetz.
Das Land NRW hat folgende Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades bei der Bestattungspflicht festgelegt:
Der Bestattungspflichtige hat darüber hinaus noch weitere Pflichten:
Da der Bestattungspflichtige in der Regel für die Bestattungskosten aufkommen muss, ist es um so wichtiger, sich zu Lebzeiten um eine angemessene finanzielle Absicherung zu kümmern. Dazu gibt es die Möglichkeit des Bestatter-Vorsorgevertrages und/oder einer Sterbegeldversicherung, über die wir Sie umfassend informieren können.